“Insbesondere im Bereich des öffentlichen Rechts (…) sollte es höchste Priorität haben, dass Gesetze so formuliert, konkretisiert und ausgestaltet werden, dass diese keinen Raum für fehlerhafte Interpretation und Anwendung durch die Verwaltungen oder andere Träger der öffentlichen Gewalt geben, indem durch die Formulierung von möglichst eindeutigen und klaren Regelungen präzise Gesetze geschaffen werden”. So steht es am Anfang der NEGZ-Kurzstudie “Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der Digitalen Souveränität des Staates”. Hier kompakt eine Fragen und Antworten zu diesem komplexen Themenbereich.

Warum soll die Gesetzgebung digitalisiert werden?

Die Gesetzgebung muss die Möglichkeit haben, möglichst präzise Gesetze formulieren und diese automatisiert auswerten zu können, um insbesondere ungewollte Regelungslücken zu erkennen und schließen zu können.

Mittel- bis langfristig wird daher eine Unterstützung für die Digitalisierung des Gesetzgebungsprozesses benötigt, um die Souveränität des Staates zu erhöhen, d.h. die Wirksamkeit, Adressatentauglichkeit und Vollzugsfähigkeit von Gesetzen zu verbessern.

Vorteile wie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ergeben sich somit insbesondere für die Verwaltung als Anwender von Gesetzen und für den Bürger als Adressat von Gesetzen.

Wie soll die Gesetzgebung digitalisiert werden?

Gesetze sollen durch noch zu entwickelnde (formale) Domänen-spezifische Sprachen (eng. Domain Specific Languages, DSLs) und Modelle dargestellt werden.

Mit der Verwendung von DSLs lassen sich Effizienzsteigerungen sowohl im Gesetzgebungsprozess als auch in der Umsetzung der Gesetze realisieren. Werden DSLs und Berechnungsmodelle als Standards und Normen definiert, die sowohl in der zuständigen Behörde, als auch in der unternehmensinternen Software direkt zur Ausführung kommen können, so führt dies zu einer effizienteren IT und besseren Zusammenarbeit der IT einzelner Verwaltungen und Unternehmen.

Was soll sich am bestehenden Gesetzgebungsverfahren ändern?

Soweit möglich, sollen Modelle im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden – an Stelle der aus Sicht der IT informellen juristischen Texte.

Als Vorarbeit für die Erstellung von Modellen kann jedoch weiterhin ein juristischer Gesetzestext als Vorlage ausgearbeitet werden. Je früher jedoch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die jeweiligen Modelle mittels der standardisierten DSLs erarbeitet werden, desto weniger Übereinstimmungsprobleme sollten zwischen einem informell juristischen Text und den entsprechenden Modellen zu erwarten sein.

Welchen Stellenwert soll der juristische Gesetzestext erhalten und welchen Einfluss hat dies auf die Auslegung von Gesetzen?

Die Modelle müssen so beschaffen sein, dass der juristische Gesetzestext aus den Modellen generiert werden kann.

Die Abbildung von Modellen auf Gesetzestexte muss daher wohl-definiert sein, sodass aus den Modellen – auch bei wiederholter Generierung – stets der gleiche Gesetzestext generiert wird.

Bei sichergestellter Konsistenz sollten die Modelle und nicht der generierte Gesetzestext im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Somit wäre der der juristische Gesetzestext per se nicht mehr Grundlage für eine Gesetzesinterpretation.

Geht die Studie über eine theoretische Ausarbeitung hinaus?

Die Studie selbst ist eine theoretische Ausarbeitung mit starkem Bezug zu den praktischen Erfahrungen der Studienautoren im Rahmen von modellbasierter Entwicklung und der Entwicklung bzw. Nutzung von DSLs.

Im Nachgang der Studie sollen Prototypen entwickelt werden und die theoretischen Ausarbeitungen in die Praxis überführt werden.

Wie ist der Ansatz der Studie in Hinblick auf das Projekt E-Gesetzgebung einzuordnen?

Das Projekt E-Gesetzgebung treibt die Digitalisierung des organisatorischen Prozesses rund um die Gesetzgebung voran. Dazu gehören u.a. die Erstellung von Zeitplänen, Durchführung von Abstimmungen, Transparenz über Bearbeitungsstände, etc. Das Projekt entwickelt einen kollaborativen Editor für Regelungstexte und den Inhaltsdatenstandard LegalDocML.de.

In der Studie wird hingegen ein Digitalisierungsansatz für die Formulierung der Gesetze skizziert, der auch eine Weiterverarbeitung in digitaler Form ermöglicht und damit über einen reinen digitalen organisatorischen Prozess hinausgeht.

Die Studienbeteiligte:

Siehe auch: mgm auf der NEGZ-Herbsttagung 2020: Open Source, digitale Verwaltung & Gesetzgebung

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