Vor dem Hintergrund der Beitragsreihe „Die Automatisierung und Digitalisierung der Grundsteuer“ habe ich mich mit Uli Weber zusammengesetzt und ihm einige Fragen zur Grundsteuer, zu seiner Erfahrung mit A12 und der Digitalisierung im Leben eines Steuerberaters gestellt.

In einer Zeit, in der vom Erhalt einer Rechnung bis zum Kreditabschluss vieles digitalisiert ist, fallen dennoch einige Aufgaben analog und oftmals noch papierbasiert an. Uli möchte das gerne für den steuerlichen Bereich ändern und fand so seinen Weg zu mgm. Als Syndikus-Steuerberater setzt er sich nun insbesondere mit den Möglichkeiten der Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung steuerlicher Prozesse auseinander.

Christine: Wie kamst du als Steuerberater zu mgm?

Uli: Der Nachholbedarf bei der Automatisierung und Digitalisierung in steuerlichen Bereichen führte mich zu mgm. Aus meiner Erfahrung ist insbesondere die alltägliche Arbeit in der klassischen Steuerberatung überwiegend von analogen Prozessen geprägt, ungeachtet des Einsatzes von Laptops und Datenbanken. Die oft durchgängig analoge Herangehensweise bleibt.

Bei meiner täglichen Arbeit habe ich mich häufig gefragt, ob gerade diese analoge Herangehensweise noch zeitgemäß ist und ob gewisse Aufgaben wirklich noch vollumfänglich von einem Menschen erledigt werden sollten. Schlussendlich kam ich zu dem Entschluss, dass ich mich vermehrt den Digitalisierungsmöglichkeiten im Steuerrecht widmen möchte. Mit den richtigen, digitalen Tools kann man vieles sehr viel effizienter gestalten.

 

„ich möchte einen beitrag dazu leisten, dass steuerliche Berater bei der bewältigung ihrer aufgaben auf digitale lösungen zurückgreifen können.“

 

mgm bietet mir insbesondere mein steuerliches Wissen in digitalen Lösungen umzusetzen. Im Vergleich zu anderen Unternehmen, die ein oder mehrere Software-Produkte anbieten, arbeitet mgm an individuellen Lösungen, die in großen Teilen von Fach-Experten ohne Programmierkenntnisse gestaltet werden können. Dadurch können Probleme aus der Praxis zeitnah in den Blick genommen werden, die beispielsweise von Software-Produkten auf dem Markt nicht adressiert werden.

Christine: Und hier kommt A12 ins Spiel?

Uli: Genau. Die von mgm entwickelte Enterprise-Low-Code-Plattform A12 hat den Vorteil, dass dem Fach-Experten Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden, mit denen er seine eigenen Lösungen – beispielsweise im Steuerbereich, aber auch in gänzlich anderen Bereichen – nach seinen Vorstellungen umsetzen kann. Mein erstes A12 Projekt war und ist die Umsetzung des A12 Grundsteuerrechners, der insbesondere bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte ab 2022 sowie der Grundsteuermessbeträge und der Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundsmodell unterstützen kann. Wichtig zu verstehen ist jedoch, dass der Grundsteuerrechner kein fertiges Software-Produkt ist, sondern lediglich ein Showcase ist, der am Beispiel der Grundsteuer zeigen soll, welche Lösungen mit A12 umgesetzt werden können.

 

„Die Trennung der Fachlichkeit und der IT-Tätigkeit ist ein großer Vorteil und macht den einsatz von A12 insbesondere für fach-Experten interessant.“

 

Christine: Wie wirkt sich die Trennung von Fachlichkeit und IT-Tätigkeit aus?

Uli: A12 bietet für mich als fachlichen Anwender u.a. einfach zu benutzende Editoren. Mit dem „Data Modeler“ erstelle ich Datenmodelle, in denen Felder, Regeln und Berechnungen definiert und modelliert werden – die Datenmodelle bilden das Skelett der modellierten Lösung. Mit dem „UI-Designer“ erstelle ich Formmodelle und gestalte damit das Userinterface einer Lösung, d.h. die Anordnung von Feldern und das Erscheinungsbild insgesamt. Auf Gesetzesänderungen sowie den Erlass oder die Aufhebung von Verwaltungsverlautbarungen kann ich mit kleinen Anpassungen in den Datenmodellen reagieren – ohne Gefahr zu laufen, mich vor einem Quellcode wieder zu finden oder ein Ticket beim IT-Support erstellen zu müssen. Sowohl die Erstellung der Lösung als auch deren Verwaltung liegt direkt beim Fach-Experten und kann von diesem eigenständig den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden.

Christine: Für die neue Grundsteuer gibt es neben dem Bundesmodell ggf. weitere Berechnungsmodelle. Sollen diese perspektivisch auch umgesetzt werden?

Uli: Wie Du sagst, gilt für die Grundsteuer ab 2025 grundsätzlich ein Bundesgesetz, welches in allen Bundesländern Anwendung findet, soweit keine abweichenden Regelungen durch Landesgrundsteuergesetze auf den Weg gebracht werden. Nun ist es so, dass einige Bundesländer nicht mit dem Bundesmodell einverstanden waren und diesem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene nur zugestimmt haben, sofern die Länder über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit erhalten, eigene Landesgrundsteuergesetze verabschieden zu können.

Aktuell planen Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen eigene Landesgrundsteuergesetze zu verabschieden. Baden-Württemberg hat bereits ein Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Im A12 Grundsteuerrechner kann für jedes Landesmodell einfach ein eigenes Daten- und Formmodell erstellt und in den bestehenden Grundsteuerrechner integriert werden.

Ich schätze, dass die Implementierung eines Landesmodells, in den bestehenden Grundsteuerrechner nicht viel Zeit in Anspruch nehmen sollte. Sobald die entsprechenden Gesetzestexte (im Entwurf) vorliegen, planen wir diese Implementierung.

Christine: Ich habe gehört, dass Du Teil des mgm Teams bist, dass mit A12 beim Taxcellence Award 2020 teilgenommen hat. Was kannst du mir darüber erzählen?

Uli: Ja genau, im Rahmen der Tax Technology Weeks 2020 – einer Veranstaltung mit Webinaren zu Themen zwischen IT und Steuerrecht – gab es einen Wettbewerb von Tax Technology Lösungen und da sind wir mit A12 und dem Grundsteuerrechner angetreten.

Die ersten fünf Plätze wurden jetzt schon bekannt gegeben und da waren wir leider nicht dabei. Aber alleine, dass wir uns auf dieser Teilnehmerliste platzieren konnten, ist für uns schon sehr viel wert!

Christine: Kannst du mir noch etwas zu den Parallelen zum ELSTER-Projekt erzählen?

Uli: Ja gerne. Die Fach-Experten der Steuerverwaltung modellieren im Rahmen von ELSTER für mehrere Steuerarten alle Validierungsregeln mit A12. Mit A12 kann der Fach-Experte in der Finanzverwaltung die Modellierung vornehmen, so dass für diese Tätigkeiten nicht zwangsläufig IT-Mitarbeiter benötigt werden. Die Modellierung der Validierungsregeln verhindern insbesondere, dass der Steuerpflichtige widersprüchliche Angaben machen kann, die im Backend der Finanzverwaltung zu Problemen führen können.

Christine: Vielen Dank für Deine Zeit Uli!

Uli: Sehr gerne.

Das Gespräch habe ich am 24.11. mit Uli Weber geführt.

 

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